»Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.« – Bescheid des Mitteldeutschen Rundfunks über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Geben die Blutsauger von der GEZ damit nicht eigentlich selbst zu, Geld zu verlangen, das ihnen gar nicht zusteht?</rhetorische Frage>