Rückwirkend

»Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.«Bescheid des Mitteldeutschen Rundfunks über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Geben die Blutsauger von der GEZ damit nicht eigentlich selbst zu, Geld zu verlangen, das ihnen gar nicht zusteht?</rhetorische Frage>